Andere zu unterstützen, ist ein wunderbares Geschenk
Suchen Sie nach einer erfüllenden Aufgabe oder möchten die Helmut Schwarz Stiftung finanziell unterstützen? Dann freuen wir uns sehr. Denn jeder, der sich an unserer Arbeit beteiligt, ist für uns eine wertvolle Bereicherung.
Wer sich ehrenamtlich engagiert, schenkt anderen seine Zeit und seine Aufmerksamkeit. Doch als ehrenamtlicher Mitarbeiter ist man nicht nur ein Schenker, sondern vor allem auch ein Beschenkter. Die Dankbarkeit und Anerkennung die einem die Menschen dafür entgegenbringen, ist unbezahlbar.
Ehrenamtliche Mitarbeit
Wir suchen ehrenamtlich tätige Unterstützer/innen. Für Frauen und Männer gibt es bei der Umsetzung unserer satzungsgemäßen Aufgaben viele Möglichkeiten, sich einzubringen. Es besteht die Möglichkeit, sich einmalig, zeitlich begrenzt oder auf einen längerfristig angelegten Zeitraum zu engagieren. Je nachdem wieviel Zeit und Kraft sie einsetzen können und möchten.
Wir freuen uns über jede Unterstützung im Stiftungsrat, bei den Busfahrten, bei unseren Veranstaltungen und bei den alle zwei Wochen stattfindenden Sonntags-Treffs.
Anfragen beantwortet sehr gerne der 2. Vorsitzende Ulrich Kommerell.
Finanzielle Unterstützung
Spenden
Spenden an die Stiftung sind bis zu 20% des Gesamtbetrages des Einkommens in einem Jahr steuerlich absetzbar. Spenden, die diesen Prozentsatz überschreiten, können auf die Folgejahre verteilt, abgesetzt werden.
Zustiftungen
Die Regelungen für Zustiftungen sind besonders günstig: Hier können über die 20%-Regelung hinaus sehr große Beträge (bis zu 1 Mio. €) steuerlich geltend gemacht werden, sofern es sich um eine Zustiftung in das Vermögen einer Stiftung handelt. Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt nicht an. Die stattdessen erhobene Erbersatzsteuer fällt demgegenüber kaum ins Gewicht. Vorstand, Stiftungsrat und Geschäftsführung freuen sich über Unterstützungen jeglicher Art. Bitte nehmen Sie bei Fragen gerne mit uns persönlich Kontakt auf.
Gemeinnützigkeit
Nach aktuellem Bescheid des Finanzamtes Schorndorf Az.: 82005/18950 ist die Helmut Schwarz Stiftung wegen ausschließlicher und unmittelbarer Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke (Altenhilfe) gemäß § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur gemäß dem Satzungszweck verwendet werden. Über eingegangene Zuwendungen/Spenden werden entsprechende Bestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs.1 EStDV) ausgestellt.
Helmut Schwarz Stiftung
Südwestbank Stuttgart
DE53 6009 0700 0726 8950 08
BIC SWBSDESS